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Manchmal verläuft die Beziehung zwischen einem Anwalt/einer Anwältin und seinem/ihrem Mandanten nicht wie gewünscht. In diesem Fall kommt der Ombudsmann-Dienst der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften ins Spiel: Er versucht, Streitigkeiten zwischen Anwälten/Anwältinnen und ihren Mandanten außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu lösen.

Wer kann sich an den Dienst wenden?

Ein Mandant, der mit den Dienstleistungen seines Anwalts/seiner Anwältin unzufrieden ist, kann eine Beschwerde beim Ombudsmann-Dienst einreichen. Auch ein Anwalt/eine Anwältin, der/die mit der Zusammenarbeit mit seinem/ihrem Mandanten unzufrieden ist, kann sich an den Dienst wenden, um eine Lösung zu finden.

Wie kann man eine Beschwerde einreichen?

  • über das Online-Formular;
  • per E-Mail an die Adresse ombudsman@ligeca.be;
  • oder per Post an den Ombudsmann-Dienst der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften, Rue Haute 139/20, 1000 Brüssel, oder per Fax an +32 2 648 11 67.

Mehr über den Ombudsmann-Dienst erfahren.

Betrifft Ihr Streit die Höhe der Gebühren und Honorare? Innerhalb der Rechtsanwaltschaften gibt es verschiedene Regelungsmöglichkeiten: Schätzung, Schlichtung, Mediation, Schiedsverfahren. Siehe Wie viel kostet das?

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